Die Ausleihe funktioniert wie in öffentlichen Bibliotheken:
Jede/r Schüler/in hat ein „Bücherkonto“, auf dem die Ausleihen der Bücher über einen Scancode registriert werden.
Die Schülerinnen und Schüler sind selbst dafür verantwortlich, ihre Bücher in der Mediothek auszuleihen und zeitgerecht zurückzugeben.
Sie erhalten bei der Ausleihe eine Aufstellung aller Bücher, die Ihre Tochter/Ihr Sohn von der Schule leihweise erhalten hat, mit der Bitte, diese unterschrieben an den Klassenlehrer zurückzugeben. Bitte notieren Sie dort auch ggf. auffällige Beschädigungen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die geltenden
Grundregeln zum Umgang mit den ausgeliehenen Schulbüchern hinweisen:
Pfleglicher Umgang
Die ausgeliehenen Lernmittel sind pfleglich zu behandeln, da sie für einen mehrmaligen Gebrauch bestimmt sind. Es dürfen keine Unterstreichungen, Markierungen oder Randbemerkungen angebracht werden.
Schutzumschlag
Bitte verwenden Sie unbedingt einen ablösbaren Schutzumschlag. Befestigen Sie den Einschlag bitte nicht am Buchdeckel (So geht’s: Ein Buch einschlagen)
Bitte keine selbstklebende Folie verwenden.
Beschriftung mit Namen des Schülers
Der Eintrag des Namens und der Klasse im Schulstempel vorne im Buch sind Pflicht. Bitte bringen Sie den Namen zusätzlich außen am Buch an – das hilft, ein versehentliches Vertauschen zu verhindern. Bitte bedenken Sie, dass die Bücher oft in der Klasse aufbewahrt werden.
Verlust
Ist ein Buch während des Schuljahres nicht mehr auffindbar, kann der Schüler gegen eine Kautionszahlung ein Ersatzexemplar ausleihen. Sollte sich das Buch anfinden, erhalten Sie den Betrag komplett zurück. Falls nicht, wird die Zahlung genutzt, um ein neues Buch anzuschaffen.
Starke Beschädigung / Ersatzpflicht
Liegt ein nicht mehr zu reparierender Schaden vor (z.B. Wasserschaden / gewellte Seiten, fehlende Seiten u.a.), so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet.
Normale Gebrauchsspuren führen nicht zu Schadensersatzforderungen.