Am Ende des Schuljahres geben die Schülerinnen und Schüler die ausgeliehenen Bücher zurück. Termine
Jedes zurückgegebene Buch wird gescannt und das Schülerkonto gleichzeitig entlastet. Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Rückgabebeleg.
Der Schüler / die Schülerin erhält erst dann sein Zeugnis, wenn er / sie alle fälligen Bücher zurückgegeben hat.
Welche Bücher abgegeben werden sollen, erfahrt Ihr von Euren Fachlehrern. Bitte beachtet auch den Aushang!
Innerhalb der Rückgabewoche kurz vor den Ferien bekommt jede Klasse einen Rückgabetermin genannt, zu dem sie im Klassenverband erscheint. Wird der Rückgabetermin im Klassenverband von einzelnen Schülern versäumt, gibt es EINEN möglichen Ersatztermin. Aus organisatorischen Gründen bitten wir dringend darum, diesen Termin einzuhalten, da die Summe der Nachzügler sonst einen erheblichen Mehraufwand verursacht.
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können dem aushängten Zeitplan entnehmen, in welchen Zeiträumen sie ihre Bücher eigenständig zurückbringen. Siehe hierzu auch unter Menüpunkt <Termine>.
Falls der Schüler /die Schülerin ein Buch nicht zurück geben kann, weil es unauffindbar ist, besteht Ersatzpflicht. In diesem Fall erhalten Sie von uns die ISBN Nummer mit der Bitte, ein Ersatzexemplar zu besorgen. Eine Ersatzleistung in bar ist nicht bzw. nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Der Schüler / die Schülerin erhält erst dann sein Zeugnis, wenn er / sie alle Bücher zurückgegeben hat.
Gelegentlich kommt es vor, dass Bücher vertauscht werden, z.B. weil sie in der Klasse im Stapel gelagert werden. Daher ist es wichtig, dass sofort nach Erhalt der Bücher der Name vorne ins Buch eingetragen wird. Eine zusätzliche Aufbringung außen auf dem Umschlag ist ebenfalls empfehlenswert – wie alles, was der schnellen Erkennung des eigenen Buches dient, z.B. farbiges Einschlagpapier, Aufkleber, Markierungen usw.
Bitte berücksichtigen Sie, dass jeder Schüler SEIN ausgeliehenes Exemplar zurückgeben muss, nicht IRGENDEINS. Die Rückgabe des Buches eines anderen Schülers führt nicht zur Entlastung des Schülerkontos.
Es ist nachvollziehbar, dass Schulbücher grundsätzlich von Jahr zu Jahr weiter abgenutzt werden und nach einigen Jahren ausgemustert werden müssen. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass übermäßige Abnutzung insbesondere neuer Bücher nicht hinnehmbar ist. Wasserschäden, fehlende Seiten und schadhafte Buchrücken führen zur Unbrauchbarkeit. In diesem Fall besteht Ersatzpflicht.